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Montag, 23. Juni 2003
Ein vorbildlicher Minister
betablogger
14:55h
"...Karl-Heinz Grasser nicht nur ein aktiver Förderer der New Economy, sondern auch ein aktiver User", sagt uns dessen Webseite. Diese wird ja nicht von ihm, sondern dem Verein zur Förderung der New Economy erstellt. Ist ja auch logo, denn sonst würde ja KHG auf seiner eigenen Webseite von sich in der dritten Person sprechen. Und dieses Winnetou-Privileg kommt ja nur Jörg Haider zu. Der hat leider keine Webseite. Obwohl im die Österreich-Werbung schon für eine solche unterstützen könnte. Immerhin hat Haider Österreich international ja mehr als bekannt gemacht... ... Link Mittwoch, 18. Juni 2003
mars volta
betablogger
21:41h
>>Listen to the new record while laserbeams cut your brain open! << ... Link
Wem gehört >karlheinzgrasser.at
betablogger
13:27h
Manche Geschichten entwickeln sich spät, aber doch. Der Stand der Dinge in der Debatte um die Finanzierung der KHG-Webseite am Tag nach der parlamentarischen Auskunft von Finanzminister Grasser (17.6.2003). Die Seite karlheingrasser.at wird vom Verein zur "Föderung der New Economy" betrieben. Wer Mitglied in diesem Verein ist, "entzieht sich meinem Wissen" (KHG). Welche Zuwendungen und in welcher Höhe dieser Verein bekommt, weiß Grasser nicht. Dem steht eine Aussage der Industriellenvereinigung entgegen, wonach Grasser selbst bei der IV angerufen und um eine Spende gebeten habe. Obwohl KHG die Domain karlheingrasser.at nicht gehört, findet der Finanzminister, es sei "Teil der politischen Arbeit", dass Mitarbeiter aus dem Finanzministeriums Anfragen an eine private Webseite auf Kosten des Ministeriums und in ihrer Dienstzeit beantworten (wozu vor allem Autogrammkarten des Ministers gehören, auf denen vor allem Anfragen von weiblicher Seiten gedutzt werden) Der Verein, der die Homepage betreibt, hat keine Steuernummer und hat somit auch keine Steuern bezahlt. Dies, obwohl er seit 2001 besteht und mindestens 175.000 Euro zur Erstellung der Webseite bekommen hat (der "Falter" spricht von Zuwendungen in der Höhe von 220.000 Euro). ... Link ... Nächste Seite
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